Wichtige Formulare zum Thema "Bauen"
Sie können sich auf der Seite des 
immer die aktuellsten Informationen einholen und alle wichtigen Formulare downloaden:
http://www.innenministerium.bayern.de/service/formulare/
Sollten Sie dennoch Fragen zum Ausfüllen der Formulare haben, stehen
Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Kemnath gerne zur Verfügung.
Isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes
Im Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind diverse Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung von baulichen Anlagen geregelt (siehe "Genehmigungsfreiheit nach Art. 63 BayBO").
Diese Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen die durch (andere) öffentlich-rechtliche Vorschriften an die baulichen Anlagen gestellt werden. So sind z.B. bei der Errichtung einer nach Art. 63 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO genehmigungsfreien Garage auch die örtlichen Bauvorschriften (wie z.B. der Bebauungsplan für ein bestimmtes Baugebiet) zu beachten.
Sollte das genehmigungsfreie Bauvorhaben den Festsetzungen dieser Vorschrift widersprechen, da es z.B. außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet wird oder die Dachform nicht den Festsetzungen entspricht, ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beantragen.
Der Antrag kann mittels des hinterlegten Formulars bei der Stadt Kemnath, Bauamt 1.Stock eingereicht werden.
Antrag auf Isolierte Befreiung


