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Geschichte - Die öffentliche Wasserversorgung Kemnaths im 19. Jahrhundert
Die öffentliche Wasserversorgung Kemnaths im 19. Jahrhundert
Die Trink-, Brauch- und Feuerlöschwasserversorgung der Gemeinden war und ist grundsätzlich eine öffentliche Pflichtaufgabe. Und dieser Pflichtaufgabe war sich der Magistrat der Stadt Kemnath schon seit Anbeginn bewusst, wie sich einem Schreiben an die Regierung aus dem Jahre 1865 sehr engagiert entnehmen lässt:
„Unter den unabweisbaren Lebensbedürfnissen ist und bleibt nahezu das wichtigste und unentbehrlichste dür den Einzelnen, wie für eine ganze Gemeinde das Wasser, und namentlich das Trinkwasser. Bedauerungswürdig ist immerhin die Lage, wie die Erfahrung an den Tag legt, wo ein Mangel hierzu obwaltet.
Der arme Taglöhner und Arbeiter, wenn er nach mühsamer Tagesarbeit sich gerne mit einem schwarzen Stücke Brodes begnügt, um seinen Hunger zu stillen, verlangt vor Allem nach einem frischen Trunke Wassers, um seinen brennenden Durst löschen zu können.
Wenn in einer Gemeinde das Wasser mangelt, so leiden damit bekanntlich die Gewerbe, es leidet jede Haushaltung und besonders die Ökonomie; - und wenn eine Feuersgefahr sich einstellt, dann ist eine solche Gemeinde schon im Voraus der größten Hilfslosigkeit preisgegeben.
Unsere Stadt zieht sich an einer kleinen Anhöhe hin, und bey geographischer Prüfung findet sich in einiger Tiefe purer Felsen; weshalb im Gebiete der Stadt eine Wasserquelle nicht aufgefunden werden kann, welche das benötigte Wasser liefert.
Seit Jahrhunderten waren darum unsere Vorältern darauf bedacht, diesem Uebelstande abzuhelfen, in den umliegenden Bergen suchten sie die Quellen auf und bemühten sich, selbe in die Stadt zu leiten. Was jedoch hierin in früheren Jahren geschehen, war äußerst mangelhaft und ungenügend; - die hölzernen Leitungen unrichtig gelegt, sind längst vermorscht, das eingeleitete Wasser ist meistens unrein und unbrauchbar, und im Sommer und Winter – bey Hitze und Frost – bleibt es meistens gänzlich aus ……“
Um die zentrale Wasserversorgung sicherzustellen, wurden Quellen in der Umgebung gesucht und gefaßt (Brunnenstube), ursprünglich hölzerne Rohrleitungen verlegt (Röhrenfahrt) und hölzerne Brunnen (Rohrkästen) auf allgemein zugänglichen Plätzen aufgestellt. Aus diesen Röhrenkästen mußte das Trink- und Brauchwasser bei Wind und Wetter mühsam geschöpft und in hölzernen Schäffeln,kufen oder Butten in die Häuser geschafft werden.
Wer denkt heute noch an diese Plagen, wenn eine kleine Handbewegung an der Armatur jede gewünschte Menge kalten bis heißen Wassers liefert?
Und aus den oft nicht dichten Röhrenkästen mit dem ungenügenden Zulauf konnte im Bedarfsfall nur eine äußerst beschränkte Menge Feuerlöschwasser entnommen werden. Für das Vieh wurde ohnehin meist Wasser aus den umliegenden Bächen und dem Stadtweiher geholt.
Vereinzelt gab es in Kemnath des 19. Jahrhunderts auch eine private Wasserversorgung, wobei sich dieser Luxus aber nur auf das staatliche Rentamts- und das Landgerichtsgebäude, auf die öffentlichen Brauhäuser und den Pfarrhof beschränkt. Eigene Hausbrunnen sind dagegen nur beim Hafner Wild im Schützengraben oder am Fußweg beim „Saller-Beck“ von der Amberger Straße in Richtung zum Sportplatz hin bekannt.
Den räumlichen Verkauf der öffentlichen Wasserleitung gibt der älteste Grundsteuerkataster von 1840 wieder:
„Die erste beginnt in der Gemeinde Eisersdorf im sogenannten Herrenholz und zieht sich über die Esersdorfer Felder zur Kemnather Markung durch die Eisersdorfer Auwiesen und durchzieht Pl. Nro. 799, 798, 797, 796, 795, 793, 789 und 790. Von diesem Objekt zieht sich die Wasserleitung über den Schirnitzbach Pl Nro. 813 und von da in das Objekt Pl. Nro. 788 a/b. In diesem Objekt zieht sich eine Wasserleitung über den Klostergarten in Pl. Nro. 660 in das Klosterbrauhaus Pl. Nro. 658.
Die andere Wasserleitung geht durch den Pfarracker Pl. Nro. 787, dann über das Eck des Apfelwirthsgarten Pl. Nro. 664 in den Stoffelgarten Pl. Nro. 675. Durch diesen Garten über die Kulmainerstraße duch das Zettlmeißl’sche Haus Pl. Nro. 683, dann über den Pfarrgarten Pl. Nro. 715, über den Flötzbach Pl. Nro. 943, von diesem Bach durch den Hafnergarten Pl. Nro. 701 ½, über den Schießgraben durch den Garten Pl. Nro. 199; ferners über den Schulgarten Pl. Nro. 200 in den Zwingertheilen, in denselben Pl. Nro. 37 ½, 39 ½, 43 und 44 fort bis zum Einlaßweg. In diesem Wege vereinigt sich diese Wasserleitung mit derjenigen, welche vom Flötzbache beim Pfarrstadel beginnt, und über Pl. Nro. 252 den sogenannten Hollenstein’schen Garten üben den Schießstattplatz Pl. Nro. 250 zieht. Diese vereinigte Wasserleitung zieht sich in die Stadt zu Rathause, und vertheilt sich allda in den Sebastiansbrunnen und in den Marktplatzbrunnen, von letzterem Brunnen zieht sich eine Röhrenleitung in das königliche Landgerichts- und Rentamtsgebäude, und die andere in den Pfarrhof.
Vom Sebastiansbrunnen zieht sich auch eine Wasserleitung in das Sattler- und das weiße Bräuhaus Pl. Nro. 130 und 144. Eine weitere Wasserleitung beginnt vom Flötzbache und zieht sich über den Hafnergarten Pl. Nro. 701 ½ durch den Schießgrabenweg in den Schulgarten Pl. Nro. 200 über den Zwinger Pl. Nro. 37 ½ un mündet in den Schubräuhausbrunnen.
Der vom Magistrat bestellte Brunnenmeister Wolf Roth fasste diesen Bericht 1861 zusammen:
„Das Wasser wird vom Herrenholz nach Kemnath geleitet in 4 Rohren, davon 2 auf dem oberen Marktplatz beim kgl. Landgericht, 1 im Pfarrhof und 1 an der Sebastians-Statue auf dem unteren Marktplatz; 5 Rohre mit Wasser zu versehen ist nicht möglich. Im Sommer und in strengen Winter wird das Wasser oft so schwach, daß aus jedem der 4 Rohre nur sehr wenig Wasser läuft. Das Abfallwasser vom Brunnenkasten auf dem unteren Marktplatz könnte nach dem Rathausneubau durch Brunnenröhren in den Hof dort und weiter in den Stadtgraben zurückgeleitet werden.“
Die Brunnenstelle am Abhang im Herrenhholz lag gegenüber der Quelle zu hoch: ferner erfolgte die Zuleitung durch Holzröhren über nicht wasserhaltenden Sandboden in etwa füf Fuß tiefer liegenden Brunnenweiher, welcher mit Ausnahme der durchfließenden Quellbäche meist trocken lag. Deshalb sammelte sich in der Brunnenstube nur wenig Wasser. Vor 1825 war die Brunnenstube im Gegensatz zu 1861 auch angedämmt, erklärte der Brunnenmeister den schwachen Zulauf. Im strengen Winter 1863/64 waren sogar alle Wasseleitungsröhren eingefroren!
Obwohl sich der Stadtmagistrat aufgrund der vielen technischen Schwierigkeiten und der zu erwartenden Kosten zu einer sofortigen Abhilfe zunächst nicht in der Lage sah, begannen ab 1865 wie zu Beispiel auch in Eschenbach die vorbereitenden Arbeiten zu einer völligen Erneuerung der vormaligen Wasserleitung. Es mussten schließlich bei 260 Häusern auch 1.454 Einwohner versorgt werden.
Eine technische Unterstützung erhielt die Stadt von der königlichen Baubehörde Kemnath. Diese ermittelte die Gesamtlänge der zu erstellenden Wasserversorgungsleitung vom Herrenholz bis in die Stadt mit 8.260 fuß; davon standen „c. 4.500 Fuß in Spannung“. Die vormals ausnahmslos verlegten Hozröhren sollten gegen gusseiserne Röhren mit einem Rohrquerschnitt von 2 ¼“ ausgetauscht werden. Interessant ist der Beschrieb, wie die Röhren gegeneinander abgedichtet werden sollten:
„Verkittung der Röhren mit Ölkitt, bestehend aus gebranntem und an der Luft zerfallenem fetten Kalk, fein gestoßenem Ziegel- und Glasmehl, dann Leinöl, drein Flachswerg eintauchen (in Wurstform gebracht) und damit die Muffeln und Stoß der Rohre fest ausgefüllt“.
Der Gesamtkostenanschlag der neuen Wasserleitung belief sich nach Schätzung des städischen Maurermeisters Theodor Fichtl auf 5.786 Gulden.
„Leider mangeln uns die Mittel, um unser Vorhaben mit diesem Kostenbetrage durchführen zu können“, bedauerte der Magistrat und stellte Antrag auf einen außerordentlichen Holzeinhieb von etwa 170 Klafter. Während der Bestand des Herrenholzes vormals als Bauholz zum Fertigen der Röhren und zur Unterhaltung der Pumpen sowie zur Unterhaltung der Brücken und Stege gedient hatte, musste nunmehr der Verkaufserlös von rund 600 Gulden zur Mitfinanzierung der beabsichtigten Investitionen beitragen. Eine Umlage der ungedeckten Kosten auf die Bürger kam nach Ansicht des Magistrats nicht in Betracht, da nach einigen Großbränden (1848, 1853) von den Bürgern „nur mit größtem Fleiß“ die Distriktsumlage (Kreisumlage) und die enorme Armenunterstützung aufgebracht werden konnte. Und so nahm man dankbar die „gnädigste“ bewilligten staatlichen Zuschüsse aus einem Fonds der Mobilarfeuerversicherung in Höhe von insgesamt 1.300 Gulden an.
Die Maßnahme erstreckte sich auf die Jahre 1866 bis 1870. Das Legen der Rohre wurde in Regie auf Akkordbasis durchgeführt. Akkord hieß in diesem Zusammenhang, dass die geschätzte Bausumme öffentlich bekannt gegeben wurde und der Wenigstnehmende aus der vorgenommenen Versteigerung den Zuschlag erhielt. Es wurden hierbei drei Lose gebildet. Der Ankauf der gusseisernen Rohre erfolgte über die Stadt.
