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Stadt Kemnath

Stadtplatz 38
D-95478 Kemnath
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Regenwassernutzung

Nutzung von Regenwasser für Toilettenspülung, Gartenwasser, Waschmaschine

Vorschriften:

Nach Trinkwasserverordnung § 17 (1) und nach DIN 1988 Teil 4 Abs. 3.2.1 dürfen keine direkten Verbindungen von Trinkwasseranlagen mit Anlagen zu Regenwassernutzung bestehen.

TrinkwV § 17 (1)

Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser oder Wasser für Lebensmittelbetriebe mit der Beschaffenheit von Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht mit Wasserversorgungsanlagen verbunden werden, aus denen Wasser abgegeben wird, das nicht die Beschaffenheit von Trinkwasser hat. Die Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme sind, soweit sie nicht erdverlegt sind, farblich unterschiedlich zu kennzeichnen.

DIN 1988 Teil 4

3.2.1 Verbindung mit Nichttrinkwasseranlagen

Die unmittelbare Verbindung von Trinkwasseranlagen mit Nichttrinkwasseranlagen ist nicht zulässig!

 

Genehmigung:

Eine baurechtliche Genehmigung ist in der Regel nicht erforderlich. Nach § 7 des Musters einer Wasserabgabesatzung ist jedoch die Beschränkung der Benutzungspflicht der gemeindlichen Trinkwasseranlage durch die Gemeinde notwendig. Des weiteren ist vor der Errichtung oder Inbetriebnahme einer Anlage zur Regenwassernutzung dem Wasserwerk der Stadt Kemnath Mitteilung zu machen, damit dieses feststellen kann, ob Rückwirkungen auf die städtische Versorgungseinrichtung zu befürchten sind. Darüber hinaus kann die Stadt Kemnath in ihren Wasserabgabesatzungen auch weitergehende Anforderungen zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung festlegen. Gemäß Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) gilt außerdem:

AVBWasserV § 3 (2)

Vor der Errichtung einer Eigengewinnungsanlage hat der Kunde dem Wasserwerk Mitteilung zu machen. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in das öffentliche Wasserversorgungsnetz möglich sind.

Der Einbau einer Anlage zur Regenwassernutzung sollte dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden.

 

Wartung / Verantwortung

Anlagen zur Regenwassernutzung bedürfen einer regelmäßigen Wartung. Dachrinnen müssen möglichst sauber gehalten und Ablagerungen aus dem Sammelbehälter entfernt werden. Ebenso müssen die Filter gereinigt werden, und die Funktionsfähigkeit der Pumpe muss überprüft werden. Diese Arbeiten sind mit erheblichem Arbeitsaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden. Der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Installateur ist empfehlenswert.

 

Der Betreiber einer Anlage zur Regenwassernutzung ist für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Anlage und für evtl. auftretende Schäden (Haftungsansprüche)allein verantwortlich.

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