Donnerstag, 17. Mai 2012    10:27:15

1. Personenbezogene Förderung (Kinderförderung)

Gefördert wird der Kauf oder Neubau von Wohneigentum (gesamtes Stadtgebiet) für

  Ehepaare

  Lebenspartnerschaften

   Alleinerziehende

mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind im Alter bis 16 Jahren. Eine Förderung wird nicht gewährt, sofern für das zu berücksichtigende Kind von der Stadt Kemnath Gastkinderbeiträge nach Art. 23 BayKiBiG zu leisten sind. Die Förderung wird auch für Kinder gewährt, die in den ers-ten 5 Jahren ab Einzug erstmals zum Haushalt des Förderempfängers gehören. Das geförderte Objekt ist Hauptwohnsitz und dauerhaft (mind. 8 Jahre = Förderzeitraum) von der Familie genutzt. Als Stichtag gilt der Einzug in das Förderobjekt.

Höhe der Förderung:

•    für das 1. Kind          1.500,00 €
•    für das 2. Kind          2.000,00 €
•    ab dem 3. Kind je     2.500,00 €

Die Anträge auf Förderung sind mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich bei der Stadt Kemnath, Stadtplatz 38, 95478 Kemnath einzureichen. Förderanträge können innerhalb eines Jahres ab Eintreten des Fördertatbestandes gestellt werden.

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