3. Begrüßungsgeld Neugeborene
Für neugeborene Kinder mit Hauptwohnsitz in Kemnath, deren Eltern bzw. Elternteil ebenfalls mit Hauptwohnsitz in Kemnath gemeldet sind/ist, wird ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von 200,-- € gewährt.
Die Zuschussfestsetzung erfolgt von Amts wegen.


