Donnerstag, 17. Mai 2012    08:20:12

3. Begrüßungsgeld Neugeborene

Für neugeborene Kinder mit Hauptwohnsitz in Kemnath, deren Eltern bzw. Elternteil ebenfalls mit Hauptwohnsitz in Kemnath gemeldet sind/ist, wird ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von 200,-- € gewährt.

Die Zuschussfestsetzung erfolgt von Amts wegen.

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