4. Erläuterungen
• Bei der Entscheidung zur Förderung bleiben Einkommensgrenzen unberücksichtigt.
• Der Förderempfänger muss die Stadt Kemnath unverzüglich informieren,
sofern Voraussetzungen für Förderungen gemäß Nr. 1 und Nr. 2 dieser Richtlinien im
festgesetzten Förderzeitraum entfallen.
• Der Zuschuss der Stadt Kemnath zur Familienförderung ist eine freiwillige Leistung
und erfolgt aus den im Haushalt bereitgestellten und verfügbaren Mitteln.
• Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch
• Die Förderrichtlinien treten zum 1. Januar 2012 in Kraft
• Das Förderprogramm ist befristet bis zum 31.12.2012.


