Donnerstag, 17. Mai 2012    03:58:34

4. Erläuterungen

•    Bei der Entscheidung zur Förderung bleiben Einkommensgrenzen unberücksichtigt.
•    Der Förderempfänger muss die Stadt Kemnath unverzüglich informieren, 
      sofern Voraussetzungen für Förderungen gemäß Nr. 1 und Nr. 2 dieser Richtlinien im 
      festgesetzten Förderzeitraum entfallen.
•    Der Zuschuss der Stadt Kemnath zur Familienförderung ist eine freiwillige Leistung 
      und erfolgt aus den im Haushalt bereitgestellten und verfügbaren Mitteln. 
•    Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch
•    Die Förderrichtlinien treten zum 1. Januar 2012 in Kraft
•    Das Förderprogramm ist befristet bis zum 31.12.2012. 

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