Naturdenkmäler
Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur, die geschützt werden, um sie wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Seltenheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen, volks- oder heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse zu erhalten. Zu den Naturdenkmälern gehören insbesondere charakteristische Bodenformen, Felsbildungen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Wanderblöcke, Gletscherspuren, Quellen, Wasserläufe, Wasserfälle, alte oder seltene Bäume und besondere Pflanzenvorkommen.
Naturdenkmäler Kemnath`s:
Eiche in Kaibitz
ca. 400 m nördlich von Kaibitz
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Anzenstein bei Kemnath
In der Nähe von Schönreuth
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Rohrweiher bei Oberndorf
500 m westlich von Oberndorf an der B 22
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Kuppe des „Schlossberges“ bei Waldeck
500 m südlich von Waldeck
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FFH-Gebiete
Die FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Sie werden nach EU-weit einheitlichen Standards ausgewählt und unter Schutz gestellt.
FFH-Gebiete Kemnath`s:
Basaltkuppen im Raum Kemnath mit ca. 81ha Größe
Basaltstöcke mit naturnahen Waldgesellschaften
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Geschützte Landschaftsbestandteile
Durch Rechtsverordnung können Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzungen für ein Naturdenkmal erfüllen, aber im Interesse des Naturhaushalts, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsystemen, erforderlich sind oder zur Belebung des Landschaftsbilds beitragen, als Landschaftsbestandteil geschützt werden.
Geschützte Landschaftsbestandteile Kemnath`s:
- Schlosspark Kaibitz
- Stockweiher bei Guttenberg
- Feuchtwiesen bei Haunritz
- Magerwiese bei Haunritz


