Baumschutz auf Baustellen
Die wichtigsten Regeln und Hilfen
Grundsätzlich gilt:
Der Kronenschirm von Bäumen entspricht der Wurzelfläche im Boden.
1. Es müssen vor Baubeginn Schutzzäune um den Bereich der Kronenschirmfläche erstellt werden.
In begründeten Fällen können Abweichungen zugelassen werden.
2. Es dürfen keine Verdichtungen des Bodens im Kronenbereich durch Befahren oder
Materialablagerungen stattfinden. Ist ein Befahren des Bereichs unter der Krone nicht zu
vermeiden, muss eine Baupiste aus Schutzvlies, Kiesel oder Stahlplatte angelegt werden.
3. Bodenauftrag und Bodenabtrag sind im gesamten Wurzelbereich verboten.
Ist ein Überfüllen des Bodens unter der Krone nicht zu vermeiden, darf nur luft- und
wasserdurchlässiges Material aufgebracht werden.
Der unmittelbare Stammbereich in einer Baumscheibe von mindestens 2,5 Meter Radius muss
frei bleiben.
Wurzelatmung muss gewährleistet sein.
4. Verunreinigungen des Bodens mit Öl, Chemikalien oder Zementwasser sind verboten.
5. Sämtliche Arbeiten an Bäumen sind von Fachfirmen des Garten- und Landschaftsbaus oder von
anerkannten Fachfirmen der Baumpflege durchzuführen.
6. Grabarbeiten im Wurzelbereich dürfen nur in Handarbeit erfolgen.
7. Grundsätzlich sind Wurzelverletzungen zu vermeiden!
Ist dies nicht möglich, müssen die Wurzeln fachgerecht abgeschnitten werden.
Freigelegtes Wurzelwerk ist mit Jute oder Frostschutzmatten abzudecken und bei trockener
Witterung zu bewässern.
8. Bei Baugruben in Baumnähe ist ein Wurzelvorhang (Schutzvorrichtung bei Wurzelabgrabungen)
zu errichten.
9. Das Verlegen von Leitungen muss fachgerecht durch Unterfahren (Durchbohren) erfolgen.
10. Für Rückfragen steht Ihnen Stastgärtner Florian Frank gerne zur Verfügung.


