Verbot der Verwendung von Himmelslaternen
(unbemannten Heißluftballonen, sog. Skylaternen/Skyballons)
Himmelslaternen sind derzeit der Renner auf Partys und Hochzeiten:
Romantisch leuchtend steigen sie in den Nachthimmel. Dort brennen sie eine Zeitlang, bis sie zur Erde zurückstürzen. Und hier setzt die Kritik ein: Denn die sanften Laternen könnten auch zu gefährlichen Brandsätzen mutieren. Um das Leuchtobjekt auf ihrem Weg Richtung Firmament zu bringen, wird eine Baumwollkerze angezündet, die unter einer Hülle aus Papier angebracht ist. Die „Skylaterne“ funktioniert quasi wie ein Heißluftballon en miniature: ist die Luft in der Hülle durch die Flamme ausreichend erhitzt, steigt die Himmelslaterne senkrecht auf und hält sich - abhängig von der Größe der Laterne - 5 bis 20 Minuten in der Luft, in 250 bis maximal 500 Metern Höhe. Erlischt die Flamme, beginnt der Sinkflug.
Hierbei handelt es sich um unbemannte Ballone, deren Hülle i. d. R. aus Papier besteht und bei denen der Aufstieg durch Erwärmung der Luft mittels eines an dem Ballon befestigten Brennkörpers bewirkt.
Diese ursprünglich in Asien verbreiteten Flugkörper werden seit einiger Zeit auch in Deutschland vertrieben und finden z. B. bei Familienfesten und Hochzeitfeiern verstärkt Verwendung.
Doch was geschieht, wenn die noch brennende Laterne auf Abwege gerät oder abstürzt? Wird sie durch Wind abgetrieben und landet beispielsweise in trockenen Bäumen oder auf Hausdächern?
Der Betrieb dieser Flugkörper ist daher in Bayern aufgrund der Verordnung über die Verhütung von Bränden verboten, sodass der Aufstieg der Himmelslaternen unabhängig von luftrechtlichen Vorschriften nur dann zulässig wäre, wenn die zuständige Gemeinde eine Ausnahme zugelassen hat. Aus fachtechnischer Sicht kann aber der Brandschutz im Umkreis der fliegenden bzw. unkontrollierbar landenden Ballone nicht sichergestellt werden und somit auch keine Ausnahme erteilt werden, denn einmal losgelassen, sind die gefährlichen „Glühwürmchen“ nicht mehr in den Griff zu bekommen. Je mehr Wind weht und je länger Trockenheit herrscht, desto höher ist das Risiko.
Wer Heißluftballons im Miniaturformat ohne Erlaubnis steigen lässt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und Bußgeld rechnen.


