Das Bauamt informiert: Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) - Geplante Reduzierung der Förderpauschalen
Die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) vom 18. Oktober 2006 laufen Ende des jahres aus.
Das Ministerium plant eine Neubekanntmachung mit Laufzeit bis Ende 2014. Jedoch sollen die Förderpauschalen stark - um mehr als 1/3 - reduziert werden:
- der Sockelbetrag für eine 4 EW-Anlage reduziert sich von 1.500,00 € auf 1.000,00 €. Für jeden weiteren EW gibt es 150, statt 250 €.
- Für die mechanische Vorbehandlungsstufe werden nunmehr 400 statt bislang 750 € gewährt.
- Für weitergehende Anforderungen an die Kleinkläranlage werden pauschal nunmehr 300 statt 500 € als Sockelbetrag
gewährt. Für jeden weiteren EW gibt es statt 50 nunmehr 30 Euro.
Der Bayrische Gemeindetag hat sich gegen eine Reduzierung der Fördersätze ausgesprochen. Dessen ungeachtet weisen wir darauf hin, dass die Richtlinie erst zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Das bedeutet, dass Sammelanträge, die von den Gemeinden bis Ende 2010 eingereicht werden, unabhängig vom Bewilligungszeitpunkt nach den bisherigen Förderpauschalen förderfähig sind.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Josef Kuhbandner
(09642) 707-23
Zimmer 24 , 1. Stock


