Gesundheit im Glas
Viele Trinkwasserkunden wissen oft wenig über ihre Pflichten als Betreiber einer Hausinstallation. In den Technischen Regeln für Trinkwasser-Installation DIN 1988 ist extra für den Betreiber dargestellt, wie die Betriebssicherheit, Funktionstüchtigkeit und Gebrauchstauglichkeit einer ordnungsgemäß erstellten Trinkwasserverbrauchsanlage auf Dauer aufrechterhalten werden kann. Dabei wird der Betreiber hinsichtlich der unabdingbaren Pflege und Wartung der ihm übergebenen Anlage in die Pflicht genommen.
Im Bereich der häuslichen Wasserleitung steht das Wasser oftmals, für Stunden, Tage und Wochen unbewegt in den Leitungen.
Wasser, das längere Zeit in der Trinkwasserinstallation verweilt, wie z. B. auch nachts, sollte grundsätzlich nicht zur Zubereitung von Nahrung oder zum Trinken verwendet werden (Stagnation). Es kommt auch zu chemischen Reaktionen, die dazu führen, dass sich mehr oder weniger viel Metall aus dem Rohrmaterial im Wasser löst.
Von besonderer Bedeutung für einwandfreies Trinkwasser an allen häuslichen Entnahmestellen ist es, dass das in den Leitungen stagnierende Wasser regelmäßig und vollständig ausgetauscht wird. Sind einzelne Bereiche der Installation längere Zeit nicht genutzt (z.B. Abwesenheit, Leerstand von Wohngebäuden usw.) sollte eine zentrale Absperrung erfolgen.
Bitte beachten und sorgen Sie dafür, das
- Wasser, das mehr als 2 Stunden nicht entnommen wird, für ca. 30 Sekunden laufen lassen
- Wasser, das mehr als 3 Tage nicht entnommen wurde, aus allen Entnahmestellen für ca. 5 Minuten laufen lassen.
- Selten genutzte Anlagenteile wie z.B. Garage, Kelleranschlüsse muss ein regelmäßiger Wasseraustausch im Monat erfolgen.
- Größter Verkeimungsherd im Brauseschlauch und Spülbecken (Spülebatterie)
- Duschköpfe und Perlatoren regelmäßig mit verdünnter Essigessenz reinigen oder ggf. austauschen

Wasserwerk
