Freitag, 18. Mai 2012    00:00:47

Untersuchungspflicht für Hauseigentümer

Seit 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Für viele Hauseigentümer und Bewohner größerer Wohnanlagen bringt diese eine wesentliche Änderung mit sich.


Künftig müssen die haustechnischen Anlagen zur Trinkwassererwärmung einmal jährlich auf Legionellen überprüft werden. Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren und schwere Krankheiten verursachen können. Sie werden über die Atemwege auf den Menschen übertragen. Insbesondere beim Duschen, wenn Wasser fein zerstäubt wird und vom Menschen eingeatmet werden kann, besteht ein potenzielles Risiko zur Infektion.
Um dieses Risiko zu begegnen, führt die neue Trinkwasserverordnung die Untersuchungspflicht für Hauseigentümer ein. Gemäß § 14 Abs. 3 TrinkwV müssen diese künftig einmal pro Jahr ein akkreditiertes, d.h. zugelassenes Trinkwasserlabor damit beauftragen, Wasserproben zu entnehmen und auf Legionellen zu prüfen. Vermietern, die dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen Geldbußen.


Auf die Größe kommt es an:
Ob Hauseigentümer verpflichtet sind, ihre Anlagen zur Trinkwassererwärmung überprüfen zu lassen, hängt von der Größe der Anlage ab. Wenn diese ein Speichervolumen von 400 Litern überschreitet, gilt sie als Großanlage und muss einmal pro Jahr überprüft werden. Gleiches gilt, wenn das Rohrleitungsvolumen zwischen der Zirkulationsleitung und der Entnahmestelle größer als drei Liter ist.


Hauseigentümer, deren Hausinstallation einer Untersuchungspflicht unterliegt, müssen dies beim zuständigen Gesundheitsamt melden und anschließend ein akkreditiertes Labor mit der Entnahme und Untersuchung der Proben beauftragen.

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