Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung / Wasserpreise
Stadt Kemnath
(BGS-WAS)
vom 9. Dezember 2008
Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten. Er ist durch das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) zu schätzen, wenn ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder der Zutritt zum Wasserzähler bzw. dessen Ablesung nicht ermöglicht wird.
Die Gebühr beträgt 1,10 € netto pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,10 € netto pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Wird kein Bauwasserzähler oder kein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, werden für Bauwasserlieferung folgende Pauschalbeträge erhoben:

a) Für ein Einfamilienwohnhaus oder andere Gebäude vergleichbarer Größe 110,00 €
b) Für ein Zweifamilienwohnhaus oder andere Gebäude vergleichbarer Größe 165,00 €
c) Für ein Mehrfamilienwohnhaus oder andere Gebäude vergleichbarer Größe 220,00 €
Zusätzlich zur Gebühr werden noch folgende Jahresgebühren netto je Wasserzählereinheit erhoben:
- Zählereinheit Qn 2,5 3,00 €
- Zählereinheit Qn 6 3,50 €
- Zählereinheit Qn 10 6,00 €
- Flanschzähler 96,00 €
- Verbundzähler 225,00 €
Zu den Beiträgen und Gebühren wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.

Wasserwerk
