MÜNCHEN. „Ich freue mich, dass wir den Erhalt der Kirche St. Maria Magdalena in Kemnath im Landkreis Tirschenreuth mit 676.000 Euro aus dem Entschädigungsfonds unterstützen können“. Das gab Kunstminister Markus Blume bei der Übergabe der Förderzusage in München bekannt. „Ein Kleinod mit großer Geschichte: Die Kirche St. Maria Magdalena verbindet reformierte Baukunst mit barocker Schönheit und erzählt auf einzigartige Weise von der Geschichte der Stadt. Die anstehende Innensanierung bringt diesen besonderen Ort wieder zum Strahlen und bewahrt ihn für kommende Generationen. So bleibt die Kirche nicht nur ein Zeugnis vergangener Zeiten, sondern ein lebendiges Zentrum der Gemeinde, das Begegnung, Glauben und Kultur miteinander verbindet“, so Blume.
Die Kirche St. Maria Magdalena entstand in den Jahren 1604 bis 1606 als nachgotischer Saalbau und wurde von reformierter Seite errichtet; sie wurde unmittelbar an den bereits seit 1558 bestehenden Friedhof angegliedert. Baumeister waren Gabriel Vischer (Gabriel Fischer) und Sewolt Seitzen (Sebald Seitz). Gabriel Fischer ist 1609 als Bürgermeister von Kemnath bezeugt, Sebald Seitz war Maurermeister zu Kemnath. Die Friedhofskirche wurde im Jahr 1626 von den Katholiken im Zuge der Gegenreformation übernommen. Zahlreiche Epitaphien und Bauinschriften verweisen bis heute auf die Erbauung des Gottesackers bzw. der Kirche. Der barocke Altar stammt aus der Zeit um 1750. Besonders bemerkenswert ist die aufwendig bemalte, bauzeitliche Holzdecke der Friedhofskirche.
Die Schwerpunkte der Sanierung liegen auf Instandsetzungsarbeiten der Raumschale und des Natursteinbodens. Zudem werden die Epitaphien, die bemalte Holfelderdecke sowie die Orgel fachgerecht restauriert.
Eigentümer des Baudenkmals ist die Friedhofkirchenstiftung in Kemnath. Der Entschädigungsfonds wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst verwaltet und gemeinsam vom Freistaat und den Kommunen getragen. Den Bewilligungsbescheid erlässt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, mit dem die Maßnahme abgestimmt ist. Die Maßnahme wird durch das Landesamt für Denkmalpflege auch fachlich begleitet.

