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Aktuelle Meldungen der Stadt Kemnath

Ortsversammlungen zur Wahl von Ortssprechern

In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbstständig waren, kann ein Ortsprecher oder eine Ortssprecherin gewählt werden, wenn diese nicht im Stadtrat vertreten sind. Nach dem Ergebnis der Stadtratswahl trifft das auf die ehemaligen Gemeinden Zwergau, Atzmannsberg, Guttenberg und Höflas samt der damals zugehörigen Ortsteile zu. Der Stadtrat hat in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen, dass in den betreffenden Orten Ortsversammlungen einberufen werden. Nach einer Änderung der Rechtsgrundlage kann deshalb auf einen Antrag aus der Bevölkerung verzichtet werden.

Die Ortssprecherin bzw. der Ortssprecher ist in geheimer Wahl aus der Mitte der Ortsversammlung zu wählen. Wahlberechtigt sind die Gemeindebürger(innen) aus der ehemaligen Gemeinde, die zur Stadtratswahl wahlberechtigt sind.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Leere Stimmzettel sind ungültig. Wird eine Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die Ortssprecherin/der Ortssprecher kann an allen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen und Anträge stellen.

Die Ortsversammlungen finden an folgenden Terminen statt:

 

  • für die ehemalige Gemeinde Atzmannsberg

am Dienstag, 23. Juni 2026, um 19:30 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus in Atzmannsberg

 

  • für die ehemalige Gemeinde Guttenberg

am Freitag, 26. Juni 2026, um 19:30 Uhr
im Gasthof „Waldfrieden“ in Hahneneggaten

 

  • für die ehemalige Gemeinde Höflas

am Montag, 29. Juni 2026, um 19:30 Uhr
im Landgasthof Busch in Kötzersdorf

 

  • für die ehemalige Gemeinde Zwergau

am Dienstag, 30. Juni 2026, um 19:30 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus in Beringersreuth