Ob „grauer Lappen“, „rosa Pappe“ oder ältere Plastikkarte: Alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise umgetauscht werden. Bis 2033 soll der Umtausch abgeschlossen sein. Ziel der EU-weiten Regelung ist ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheinformat. In Deutschland gelten dafür gestaffelte Fristen.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Dieses ist auf der Vorderseite des Führerscheins unter Feld 4a zu finden.
