Der Stadtrat hat in der Sitzung am 08.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Weiden i. d. OPf. gefasst. Die Listen liegen gemäß .§ 36 Absatz 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 16.05.2023 bis 23.05.2023 zu jedermanns Einsicht im Rathaus in Kemnath, Stadtplatz 38, 95478 Kemnath, EG, Zimmer-Nr. EG 08, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung, bis 30.05.2023, schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus in Kemnath, Stadtplatz 38, 95478 Kemnath, EG, Zimmer-Nr. EG 08, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.