Telefon:

09642 / 707 - 0

Stadt Kemnath

Stadtplatz 38
D-95478 Kemnath

.

.

Aktuelle Meldungen der Stadt Kemnath

Abbrennverbot von Feuerwerken in der Altstadt

In der Altstadt von Kemnath dürfen an Silvester keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Das gesetzliche Abbrennverbot gilt fast ganzjährig, immer vom 2. Januar bis zum 30. Dezember. Grundsätzlich ist ein Feuerwerk also nur an Silvester und Neujahr zulässig. Aber: Im Bereich der engen Altstadtbebauung in Kemnath, und zwar am Stadtplatz, Cammerloherplatz, Rathausplatz, Am Einlaß, Brauhausstraße, Schmidtstraße, Trautenbergstraße und Poststraße ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk, z. B. Raketen, sog. „Schwärmer“, Knallkörper, Feuerwerk-Batterien etc.) auch am 31. Dezember und 1. Januar verboten.

Die Verbotsbereiche ergeben sich aus der beigefügten Kartografie.

Ferner gilt, dass das Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen generell untersagt ist.

Wer diese Verbote missachtet, muss mit einer Geldbuße rechnen. Erkennbar ist zugelassenes und sicheres Feuerwerk daran, dass auf der Verpackung Sicherheitsmerkmale vorhanden sind, unter anderem eine von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) vergebene Prüfnummer sowie das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Ein geprüftes Feuerwerk muss diese Kennzeichen aufweisen.

Der Umwelt zu Liebe noch eine Bitte: Nach dem Feiern ist das abgebrannte Feuerwerk sowie sämtliches Verpackungsmaterial ordnungsgemäß zu entsorgen.