Die Bayerische Staatsregierung hat seit 1. April den sog. Bayerischen Bürger-Härtefallfonds „Bayerischer Energiesperren-Schutzschirm“ (BESS) aufgelegt. Damit unterstützt der Freistaat bayerische Bürgerinnen und Bürger, die infolge der Energiekrise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Der Schutzschirm kommt Bürgerinnen und Bürger zugute, die trotz Bundeshilfen und anderen staatlichen Leistungen akut entweder vor einer Energiesperre stehen oder deren Energiezufuhr bereits gesperrt wurde.
Zusätzlich gibt es eine Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege – einschließlich Faschingsvereine.
Hier finden Sie nähere Informationen zu den Programmen:
2023 Nr. 147 Vollzugsrichtlinie zum Bayerischen Bürger-Härtefallfonds „Bayerischer Energiesperren-Schutzschirm“ (BESS) - PDF-Fassung
31.03.2023 - PM 083.23 | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)
2023 Nr. 146 Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege – einschließlich Faschingsvereine – (Bayerische Energiehilferichtlinie-Heimat- und Brauchtumspflege – BayEnHeiBR) - PDF-Fassung
FÜRACKER: HÄRTEFALLHILFE FÜR VEREINE DER HEIMAT- UND BRAUCHTUMSPFLEGE ONLINE BEANTRAGEN (bayern.de)